Häufig gestellte Fragen

Wer kann mitmachen?

Teilnahmeberechtigt sind ALLE Mitglieder der SPARTE GEWERBE & HANDWERK, die ihren Stammsitz in Tirol haben und eine aktive Gewerbeberechtigung besitzen.

Dürfen auch (Fach-) Schulen am Tiroler Handwerkspreis teilnehmen?

Um am Tiroler Handwerkspreis teilnehmen zu können, ist eine Gewerbeberechtigung und die Mitgliedschaft bei der Sparte Gewerbe & Handwerk jedenfalls notwendig. Schüler:innen sind somit grundsätzlich von der Teilnahme ausgeschlossen, es sei denn, eine solche Gewerbeberechtigung kann vorgewiesen werden.

Was kann ich einreichen?

Ihrer Kreativität sind keine Grenzen gesetzt!
Zugelassen sind Projekte, die im Jahr des Wettbewerbs bzw. im vorangegangenen Jahr ausgeführt bzw. handwerklich produziert/fertiggestellt wurden.

Gibt es Anforderungen an das Wettbewerbsprojekt?

Das eingereichte Wettbewerbsprojekt muss zumindest im deutlich überwiegenden Teil der Idee und/ oder Wertschöpfung in der in Tirol bestehenden Gewerbeberechtigung des / der Einreicher(s) in der Sparte Gewerbe & Handwerk Deckung finden.

Das eingereichte Wettbewerbsprojekt muss durch den Einreicher/das einreichende Unternehmen selbst (mit seinen Mitarbeitern), oder bei Kooperationsprojekten zumindest in maßgeblichen Umfang erbracht worden sein.

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

  • Name, Adresse, Kontakt des / der Einreicher(s) und der Kooperationspartner
  • Auswahl der Wettbewerbskategorie
  • Einverständniserklärung vom Einreicher und Eigentümer / Auftraggebers
  • Ausführliche, aussagekräftige Beschreibung des ausgeführten Projektes
  • Hochauflösendes, aussagekräftiges Bildmaterial/ Pläne und/oder Muster (mind. 3 Fotos, ggf. Vorher/Nachher, während des Projektes, Schlussfoto; Bilder sind Ausgangsbasis für die mediale Präsentation)
  • Das vollständig ausgefüllte Onlineformular inkl. aller Unterlagen und Bildmaterial muss bis zum Ende der Einreichfrist am 31. März 2024 eingelangt sein.

Ich habe Bilder zu meinem Projekt hochgeladen. Muss ich einen Fotonachweis anbringen?

Ja. Wenn Sie die Fotos nicht selbst gemacht haben, bitten wir Sie, die Bilder mit Fotocredits (©) zu kennzeichnen.

Wie kann ich einreichen?

Einreichungen werden ausschließlich über das Einreichformular auf www.handwerkspreis.tirol entgegengenommen.

Wann endet die Einreichfrist?

Die Einreichfrist für die Projekte endet am 31. März 2024. Einreichungen für das Jahr 2024 sind ab 6. November 2023 möglich.

Mein Produkt/mein Werkstück ist nicht mehr in meinem Eigentum (wurde verkauft). Darf ich dieses trotzdem einreichen?

Für uns ist es nicht relevant, ob das eingereichte Werkstück/Produkt sich im Zeitpunkt der Einreichung noch in Ihrem Eigentum befindet. Sollten Sie dieses bereits verkauft haben, empfehlen wir Ihnen (zur eigenen Absicherung), die Zustimmung des Eigentümers einzuholen.

Muss ich für die Teilnahme etwas zahlen?

Nein. Die Teilnahme ist für die Einreicher kostenlos. Eigenkosten können allerdings nicht ersetzt werden.

Kann ich auch in mehreren Kategorien einreichen?

Ein und dasselbe Projekt darf nur in einer Kategorie eingereicht werden. Es steht Ihnen selbstverständlich frei, unterschiedliche Projekte in verschiedenen Kategorien einzureichen.

Ich habe mein Projekt eingereicht und möchte nun noch ein paar Fotos nachreichen. Ist das möglich?

Selbstverständlich. Wenn Sie uns gerne noch weitere Fotos zu Ihrem Projekt übermitteln möchten, können Sie uns diese gerne an handwerkspreis@wktirol.at übermitteln. Sollten die Dateien sehr groß sein, empfiehlt es sich, diese über die Plattform „WeTransfer“ zu senden.

Erhalte ich ein Bestätigungsmail, wenn ich mein Projekt eingereicht habe?

Ja. Nach erfolgreicher Einreichung erhalten Sie ein Bestätigungsmail mit wesentlichen Informationen zum weiteren Ablauf. Sollten Sie binnen 3 Tagen kein Bestätigungsmail erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns über das Kontaktformular.

Wer wählt die Gewinnerprojekte aus?

Die 3 herausragendsten Projekte jeder Kategorie werden von einer unabhängigen Jury ausgewählt. Die Teilnehmer erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass ihre eingereichten Projekte im Bedarfsfall von der Jury vor Ort besichtigt werden dürfen.

Die Jury behält sich ausdrücklich das Recht vor, in einer Kategorie keine Preise zu vergeben oder ein für eine bestimmte Kategorie eingereichtes Projekt einer anderen Kategorie zuzuordnen.

Werde ich vorab darüber informiert, ob ich gewonnen habe?

Nein. Um die Spannung aufrecht zu erhalten, werden die Sieger:innen des Tiroler Handwerkspreises erst im Rahmen der Gala verkündet. Vorab werden die Teilnehmer:innen nicht über die Platzierung informiert.

Wann wird der Handwerkpreis übergeben?

Die Preisverleihung findet am 23. Mai 2024 im Rahmen der feierlichen Verleihung des Tiroler Handwerkspreises statt.